Zudem ist Schadenersatz für die Elektrogeräte, besonders den grossen Kühlschrank der nicht mal 2-jährig war, geschuldet. Die Mieter haben diesen einfach ohne Erlaubnis vor die Tür gestellt, dem Wind und Wetter ausgesetzt. 4. Die Mieter sind zu verpflichten, das Haus entsprechend sorgfältig und gesetzeskonform zu behandeln. So kann der Balkon z.B. nicht als Hund-WC verwendet werden. Tiere waren auch nicht vertraglich vorgesehen. Kantonsgericht Schwyz 6