1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Gegenpartei ist zu verpflichten, endlich unverzüglich Zugang zum Haus zu gewähren, um die etwaigen Mängel anschauen und die nötigen Reparaturen durchführen lassen zu können. 3. Es ist Schadenersatz auszubezahlen für den Schaden, der durch die Verschlimmerung der Mängel aufgrund der monatelangen Verweigerung des Zugangs zum Haus durch die Mieter entstanden ist. Zudem ist Schadenersatz für die Elektrogeräte, besonders den grossen Kühlschrank der nicht mal 2-jährig war, geschuldet.