waltschaft Sursee, SA3 11 1735 32 mit der Bezeichnung LU 2011-3-1234 befinden“. Auch dieses Verbot hat wiederum eine Personengruppe zum Gegenstand. Allerdings ergibt sich die Gruppenzugehörigkeit einzig über das Merkmal des „sich auf der Daten-CD über die Auswertung der Handys/I- Phones der Klägerin im Verfahren der Staatsanwaltschaft Sursee, SA3 11 1735 32 mit der Bezeichnung LU 2011-3-1234 (B)efinden(s)“. Es handelt sich dabei aber nicht um eine mit den jeweiligen Personen verbundene Eigenschaft, wie dies beispielsweise bei den Angestellten der I.________ oder der Familie der Fall ist.