hhh) Unklarheit besteht auch bezüglich der Gruppe „Alle Mitglieder, welche eine Q.________ besitzen“. In Ermangelung von entsprechenden Ausführungen der Klägerin lässt sich nicht durch Auslegung ermitteln, auf welchen Verein (?) sich die Mitgliedschaft bezieht. Das diesbezügliche Verbot ist folglich aufzuheben.