ddd) Die vom beantragten Teilverbot „AC.________“ erfasste Personengruppe ist wie folgt umschrieben: „AC.________, die mit der Klägerin Projekte durchführen oder Schriften verfassen und als Autoren aufgeführt sind.“ Der Wortlaut dieser Umschreibung lässt indessen verschiedene Auslegungen zu. Zum einen kann das Teilverbot so verstanden werden, dass die betroffenen Personen dadurch definiert werden, als sie (erstens) mit der Klägerin Projekte durchführen oder Schriften verfassen und (zweitens) als Autoren dieser Projekte und Schriften aufgeführt sind. Bei dieser Lesart würde es sich um kumulative Voraussetzungen handeln.