Weiterführend erscheint insbesondere die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme zu bestimmten Personengruppen verbieten zu können. Die Botschaft zur Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ sowie zum Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot vom 10. Oktober 2012, BBl 2012, 8819 ff., 8853, hält dazu u.a. fest: „Es kann nicht darum gehen, jemandem jeden Kontakt zu Kindern oder zu anderen Personengruppen zu untersagen. Dadurch würde ein normales Leben in unserer Gesellschaft verunmöglicht. Zudem könnte ein solches Verbot nicht kontrolliert und durchgesetzt werden“. Mit dem Kontakt- und Rayonverbot in Art.