Wie dargestellt, umfasst die soziale Persönlichkeit die Beziehungen der Klägerin zu ihrem gesamten sozialen Umfeld, wozu auch die beruflichen Verbindungen zählen. In casu ist erstellt, dass der Beklagte das private und berufliche Umfeld der Klägerin kontaktierte und die Klägerin auf diese Weise ausspionierte (vgl. vorstehend E. 3e und f).