_ schreibt, er habe Kenntnis davon, „teilweise aus Ihrem Schreiben an die M.________ (…)“, dass der Beklagte in einer Beziehung mit der Klägerin gestanden habe. Damit verweist G.________ offenbar auf Schreiben des Beklagten an den Arbeitgeber der Klägerin. Der Beklagte behauptet, dieses stamme nicht von ihm bzw. es handle sich um eine Fälschung (KG-act. 1 S. 18). Dies erachtet die Zivilkammer indessen als Schutzbehauptung, da der Beklagte keine nachvollziehbaren Argumente vorträgt, welche für diese These sprächen. Der Inhalt des Schreibens von G.____