aa) Die Klägerin führte bezüglich der E-Mailkontakte in der Replik aus, der Beklagte habe nach der E-Mail vom 21. Juli 2010 (Vi-KB 3) auf verschiedene Weise versucht, wieder mit der Klägerin in Verbindung zu treten, so zuerst wegen einer angeblich zurückgelassenen Brille. Sodann habe der Beklagte sie mehrmals per E-Mail gefragt, ob sie schwanger sei. Anschliessend habe er ihr unterstellt, psychisch krank zu sein. Ab ca. August 2010 habe er sie über Elitepartner und Facebook auszuspionieren begonnen, wobei der Beklagte auf Facebook von ihr ein falsches Profil erstellt habe. Auch habe er behauptet, die Klägerin kontaktiere ihn anonym am Telefon (S. 6 ff.).