__ als Prozessvertreter des Beklagten und setzte erneut Frist zur Leistung des Prozesskostenvorschusses (KG-act. 12). Nach Eingang des Vorschusses setzte die Verfahrensleitung dem Beklagten mit Verfügung vom 21. Mai 2015 Frist zur Nachreichung eines Doppels der Berufung inklusive der Beilagen an (KG-act. 17). Innert erstreckter Frist reichte der Beklagte ein Doppel der Berufung sowie der Beilagen 1-13 ein (mit Ausnahme der Beilage 10; KG-act. 20). Mit Berufungsantwort vom 24. August 2015 stellte die Klägerin folgende Anträge (KG-act. 22): Kantonsgericht Schwyz 8