9.-10. [Rechtsmittel und Mitteilung.] Kantonsgericht Schwyz 7 B. Gegen dieses Urteil erhob der Beklagte am 4. Februar 2015 fristgerecht Berufung mit folgenden Anträgen (KG-act. 1): 1. Vollständige Aufhebung des Urteil und Gutheissung der Anträge bei Klage und Widerklage des Beklagten und Berufungsklägers. eventualiter: Rückweisung an die Vorinstanz. 2. Kostenfolgen zur Lasten der Klägerin.