Mit rechtzeitiger Berufung vom 19. Oktober 2015 beantragt die Klägerin, das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vollumfänglich aufzuheben und stattdessen ihre Klage gutzuheissen. Die Beklagte verlangt mit Berufungsantwort vom Kantonsgericht Schwyz 4 19. November 2015 Berufungsabweisung (KG-act. 8). Die Klägerin nahm am 14. Dezember 2015 nochmals Stellung (KG-act. 12), wozu sich die Beklagte nicht mehr vernehmen liess.