Im Recht liegt der am 30. Mai 2012 öffentlich beurkundete Kaufvertrag zwischen der C.________ AG und F.________, der von dieser die Wohnung Nr. 4 im Erd- und Obergeschoss sowie zwei Autoabstellplätze für pauschal Fr. 5‘350‘000.00 kaufte (KB 10). Dafür stellte die Mäklerin der C.________ AG am selben Tag Fr. 144‘450.00 in Rechnung (KB 11 für Wohnung B 2). Neu als A.________ AG firmierend klagte sie nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens am 18. Juni 2013 diesen Betrag beim Bezirksgericht Höfe nebst Zahlungsbefehlskosten von Fr. 195.00 und 5 % Zins seit 7. November 2012 ein. Sie verkündete G.________ und H.________