In Ziffer 8 des Auftrags wurde folgendes Erfolgshonorar vereinbart: Das Basiserfolgshonorar beträgt 2.5 % des Verkaufspreises. Als Verkaufszeitpunkt gilt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Honorar fällig. Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung in jedem Veräusserungsfall fällig, auch wenn die Vermittlung nicht über E.________ erfolgt ist. Vermittelt E.________ einen Käufer, welcher zum Abschluss bereit ist, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Abschluss zu tätigen.