betreffend Forderung aus Mäklervertrag (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 14. September 2015, ZGO 2013 12);- hat die 1. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. Mit Verkaufsauftrag vom 3. August 2010 ermächtigte die C.________ AG die E.________ AG für zwei „I.________“-Doppeleinfamilienhäuser auf der Liegenschaft KTN xx, Schindellegi, inklusive Parkplätze zu einem Mindestverkaufspreis von total Fr. 21‘350‘000.00 Käufer zu vermitteln (KB 9), wobei nach Ziffer 3 der Mindestverkaufspreis wie folgt kalkuliert ist: