Die Grundbuchauszüge enthalten keine Bestimmungen oder Hinweise auf den Zweck des Vereins. Auch den weiteren klägerischen Beilagen lassen sich keine Hinweise auf den Sinn des Vereinszwecks entnehmen. cc) Gemäss Wortlaut von Art. 2 der alten Statuten sollen sich die von der Vereinstätigkeit umfassten Privatstrassen auf dem M.________ befinden und Kantonsgericht Schwyz 11