KB 2, Ziff. 11). Diese Kaufvertragsbestimmungen dienen jedoch nicht der Umschreibung des Vereinszwecks, sondern lediglich der Verpflichtung des Käufers zum Beitritt und zur Zahlung des Vereinsbeitrages. Es handelt sich um vertragsrechtliche Bestimmungen, welche entgegen dem Zweckartikel eines Vereins nur für die Vertragsparteien, nicht jedoch für die übrigen Vereinsmitglieder, gelten. Sodann ist nicht ersichtlich, welche Schlüsse für den Vereinszweck aus den Grundbuchauszügen gezogen werden könnten. Die Grundbuchauszüge enthalten keine Bestimmungen oder Hinweise auf den Zweck des Vereins.