c) Vorab ist zu prüfen, ob es sich bei der monierten Statutenänderung um eine Zweckänderung bzw. –umwandlung handelt, oder ob der geänderte Wortlaut noch unter den ursprünglichen Zweck fällt. Dabei ist in materieller Kantonsgericht Schwyz 10 Hinsicht umstritten, ob sich der ursprüngliche Zweck lediglich auf die E.________strasse bezieht oder ob weitere Strassen vom Zweck erfasst sind.