1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Klage vollumfänglich gutzuheissen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (für beide Instanzen) zu Lasten des Beklagten. Am 1. Juni 2015 überwies die Vorinstanz die Akten und verzichtete auf Gegenbemerkungen unter Verweis auf den angefochtenen Entscheid (KG-act. 6). Mit Berufungsantwort vom 1. Juli 2015 beantragt die C.________ (nachfolgend Berufungsgegnerin) die vollumfängliche Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Kläger/Berufungsführer (KG-act. 8).