A. A.________ und B.________ sind Mitglieder des Vereins „C.________“. Am 26. April 2012 hielt der Verein seine dritte ausserordentliche Generalversammlung ab, anlässlich welcher die Änderung von Art. 1 und 2 der Statuten betreffend Sitz und Zweck mehrheitlich gutgeheissen und der bereinigte Kostenverteilschlüssel mit 15 Ja- und zwei Nein-Stimmen angenommen wurde (Vi-act. KB 5). B. Nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens stellten A.________ und B.________ mit Klage vom 12. November 2012 an das Bezirksgericht Einsiedeln folgende Rechtsbegehren (Vi-act. A.I):