über Fr. 1‘000‘000.00 beträgt das Grundhonorar eines Rechtsanwaltes für die Führung von Zivilprozessen vor erster Instanz 1-3.5 % des Streitwertes (§ 8 Abs. 2 GebTRA). Im Berufungsverfahren beträgt der Streitwert Fr. 1‘199‘621.90 (2 x Fr. 599‘810.95). Demnach beträgt das Grundhonorar rund Fr. 12‘000.00 (1 % des Streitwertes) bis Fr. 42‘000.00 (3.5 % des Streitwertes). Im Berufungsverfahren beträgt das Honorar 20-60 % dieses Ansatzes, wobei der noch vor Berufungsinstanz in Frage kommende Streitwert massgebend ist (§ 11 GebTRA). Das Honorar für das Berufungsverfahren beträgt folglich rund Fr. 2‘400.00 (20 % von Fr. 12‘000.00) bis Fr. 25‘200.00 (60 % von Fr. 42‘000.00).