Der Zeitungsartikel befasst sich mit dem sinkenden Wert des landwirtschaftlichen Bodens zwischen den Jahren 1999 und 2007. Vorliegend ist aber der Verkehrswert im Jahr 1993 massgebend, weshalb der Zeitungsartikel schon deswegen nicht einschlägig ist. Darüber hinaus übersieht der Berufungsführer, dass der Zeitungsartikel sogar festhält, dass Anfang der 1990er Jahre der Quadratmeterpreis für Ackerland noch bei Fr. 20.00 lag. Der Quadratmeterpreis für Ackerland liegt gemäss dem Zeitungsartikel im Jahr 2007 bei Fr. 7.90. Ein Quadratmeter Wiesland koste rund Fr. 2.00 weniger (KGact. 1/4), also rund Fr. 5.90 und nicht Fr. 2.00 wie dies der Berufungsführer geltend macht.