a) Der Kaufvertrag zwischen Erblasser und Berufungsführer wurde am 30. September 1993 unterzeichnet. Drei Monate später, am 1. Januar 1994, trat das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht in Kraft. Es stellt sich die Frage, ob die mit dem Gewinnanteilsrecht zusammenhängenden Fragen nach neuem oder altem Recht zu beurteilen sind.