B. Gegen dieses Urteil erhob A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) mit Eingabe vom 4. November 2014 rechtzeitig Berufung und stellte folgende Anträge (KG-act. 1): 1. Das Urteil des Bezirksgerichts March vom 2.10.2014 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass der Nachlass der H.________ sel. Null beträgt. 3. Es sei festzustellen, dass der Nachlass von I.________ sel. (nachfolgend: Erblasser), Null beträgt. 4.1 Eventuell sei der Nachlass der H.________ sel. festzustellen und zu teilen.