7. Es wird vorgemerkt, dass die Klägerinnen 1+2 auf die Durchsetzung allfälliger Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche gegen die Beklagte 2 verzichtet haben. 8. Die erlaufenen Verfahrenskosten, bestehend aus Gebühr Fr. 16‘000.00 Auslagen Gutachten Fr. 4‘287.55 betragen Fr. 20‘287.00