Mit Klageantwort vom 25. August 2010 stellte A.________ folgende Gegenrechtsbegehren (Vi-act. A/Klageantwort): 1. Der Nachlass der H.________ sel. sei festzustellen und zu teilen. 2. Der Nachlass des I.________ sel. sei festzustellen und zu teilen. 3. Es sei festzustellen, dass der Beklagte 1 am Nachlass gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 mit 1/10 und am Nachlass gemäss Rechtsbegehren Ziffer 2 mit 3/20 berechtigt ist. 4. Dem Beklagten seien die gegenüber dem Erblasser erbrachten Leistungen von Fr. 188‘032.50 zu ersetzen. 5. Die Klage sei abzuweisen.