9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten, welche sich nicht schriftlich mit den Rechtsbegehren gemäss Ziffer 1-7 einverstanden erklären oder sich nicht zum Vornherein dem richterlichen Teilungsentscheid unterwerfen, eventualiter zulasten der Nachlässe. Sie stellten ausserdem folgenden Verfahrensantrag (Vi-act. A/Klageschrift): Es seien die Beklagte 2 und die Beklagte 3 vom Gericht anzufragen, ob sie auf eine Prozessteilnahme verzichten und sich zum Vornherein dem richterlichen Teilungsentscheid unterwerfen. Am 27. April 2010 verzichteten J.________ und G.________ auf die Teilnahme am Prozess (Vi-act. D/1 und D/2).