betreffend Erbteilung (Gewinnanteilsrecht und Herabsetzung) (Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 2. Oktober 2014, BZ 2010 15);- hat die 1. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: A. Mit Klage vom 12. März 2010 machten C.________ und E.________ den Erbteilungsprozess beim Bezirksgericht March anhängig und stellten die folgenden Rechtsbegehren (Vi-act. A/Klageschrift): 1. Es sei der gesamte Nachlass der H.________ sel. festzustellen. 2. Es sei der gesamte Nachlass des I.________ sel. festzustellen.