{"Signatur": "SZ_KG_001", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2016-03-15", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_001_ZK1-2014-55_2016-03-15.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "c7a00070e4e0a7cceb8bf3045764ace6"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_001_ZK1-2014-55_2016-03-15.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZK1_2014_55_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2f8f5e64f775da55e96ce0e5b2361e0751d75eccb2a0045e65102e8ec1bbc210a4210da98036775eeff54f271ade59e43ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2f8f5e64f775da55e96ce0e5b2361e0751d75eccb2a0045e65102e8ec1bbc210a4210da98036775eeff54f271ade59e43ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZK1_2014_55", "Checksum": "9f7b82796dd5d6c906d38aab3b0ed8cd"}, "Scrapedate": "2025-11-26", "Num": ["ZK1 2014 55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht 1. 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März 2016\nZK1 2014 55\n\nMitwirkend Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,\nKantonsrichter Walter Christen, Hannelore Räber,\nPius Schuler und Jörg Meister,\na.o. Gerichtsschreiberin M.A. HSG Rahel Zehnder.\n\nIn Sachen A.________,\nBeklagter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,\nvertreten durch Rechtsanwalt B.________,\n\ngegen\n\n1. C.________,\nKlägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,\nvertreten durch Rechtsanwalt D.________,\n2. E.________,\nKlägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,\nvertreten durch Rechtsanwalt D.________,\n3. F.________,\nBeklagte und Berufungsgegnerin,\n(auf Prozessteilnahme verzichtet)\n4. G.________,\nBeklagte und Berufungsgegnerin,\n(auf Prozessteilnahme verzichtet)\n\nbetreffend Erbteilung (Gewinnanteilsrecht und Herabsetzung)\n(Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March\nvom 2. Oktober 2014, BZ 2010 15);-\n\nhat die 1. Zivilkammer,\nKantonsgericht Schwyz 2\n\nnachdem sich ergeben:\n\nA. Mit Klage vom 12. März 2010 machten C.________ und E.________\nden Erbteilungsprozess beim Bezirksgericht March anhängig und stellten die\nfolgenden Rechtsbegehren (Vi-act. A/Klageschrift):\n\n1. Es sei der gesamte Nachlass der H.________ sel. festzustellen.\n\n2. Es sei der gesamte Nachlass des I.________ sel. festzustellen.\n\n3. Es sei festzustellen, dass die beiden Klägerinnen am Nachlass gemäss\nRechtsbegehren Ziffer 1 je zu 1/10 und am Nachlass gemäss Rechtsbegehren\nZiffer 2 je zu 6/15 berechtigt sind.\n4. Es sei der Beklagte 1 unter Androhung der Bestrafung gemäss Art. 292 StGB\nmit Busse im Widerhandlungsfall zu verurteilen, den Klägerinnen über sein Verhältnis zu den Erblassern, insbesondere über von diesen erhaltene Schenkungen, Vorbezüge und Darlehen sowie über sonstige Vereinbarungen mit den\nErblassern, umfassend Auskunft zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen offenzulegen.\n\n5. Die Erbvorbezüge des Beklagten 1 (Bezahlung von Rechnungen etc. durch den\nVater), die gemischten Schenkungen des Vaters zugunsten des Beklagten 1\n(Verkauf der landwirtschaftlichen Liegenschaft GB Nr. xx, Grundbuch Wangen,\nzu einem zu tiefen Preis), die Schulderlasse des Vaters zugunsten des Beklagten 1 (Verzicht auf Gewinnanteile am Bauland), die noch nicht bezahlten Verpflichtungen des Beklagten 1 gegenüber dem Vater (Nebenkosten für Wasser,\nStrom und Heizung etc.) und die sonstigen finanziellen Vorteile der Erblasser\nzugunsten des Beklagten 1 seien festzustellen, als ausgleichungspflichtige Zuwendungen zu erklären und gegenüber den Klägerinnen zur Ausgleichung zu\nbringen.\n\n6. Eventuell seien die Erbvorbezüge des Beklagten 1 (Bezahlung von Rechnungen etc. durch den Vater), die gemischten Schenkungen des Vaters zugunsten\ndes Beklagten 1 (Verkauf der landwirtschaftlichen Liegenschaft GB Nr. xx,\nGrundbuch Wangen, zu einem zu tiefen Preis), die Schulderlasse des Vaters\nzugunsten des Beklagten 1 (Verzicht auf Gewinnanteile am Bauland), die noch\nnicht bezahlten Verpflichtungen des Beklagten 1 gegenüber dem Vater (Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung etc.) und die sonstigen finanziellen Vorteile der Erblasser zugunsten des Beklagten 1 als herabsetzungsfähige Zuwendungen festzustellen und herabzusetzen, soweit dies zur Wahrung der Pflichtteile der Klägerinnen erforderlich ist.\nKantonsgericht Schwyz 3\n\n7. Es seien die beiden Nachlässe der H.________ sel. und des I.________ sel. zu\nteilen und es seien den Klägerinnen deren Erbanteile bzw. Pflichtteile zuzuweisen bzw. die Beklagten seien zu verpflichten, den Klägerinnen deren Erbanteile\nbzw. Pflichtteile auszuzahlen.\n8. Der Richter ordne alle anderen Vorkehrungen und Abklärungen an, um die\nNachlassteilung gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1-7 vorzubereiten und zu gewährleisten.\n9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten, welche\nsich nicht schriftlich mit den Rechtsbegehren gemäss Ziffer 1-7 einverstanden\nerklären oder sich nicht zum Vornherein dem richterlichen Teilungsentscheid\nunterwerfen, eventualiter zulasten der Nachlässe.\n\nSie stellten ausserdem folgenden Verfahrensantrag (Vi-act. A/Klageschrift):\n\nEs seien die Beklagte 2 und die Beklagte 3 vom Gericht anzufragen, ob sie auf eine\nProzessteilnahme verzichten und sich zum Vornherein dem richterlichen Teilungsentscheid unterwerfen.\n\nAm 27. April 2010 verzichteten J.________ und G.________ auf die Teilnahme am Prozess (Vi-act. D/1 und D/2).\n\nMit Klageantwort vom 25. August 2010 stellte A.________ folgende Gegenrechtsbegehren (Vi-act. A/Klageantwort):\n\n1. Der Nachlass der H.________ sel. sei festzustellen und zu teilen.\n\n2. Der Nachlass des I.________ sel. sei festzustellen und zu teilen.\n\n"}