43 Abs. 1 OR und 44 Abs. 1 OR nicht beachtet (Berufung Beklagter 4, Ziff. 29 S. 8). Nach Ansicht des Beklagten 4 hätte ein zusätzlicher Betrag für die individueller Schadenersatzpflicht festgelegt werden müssen, was nicht geschehen sei (Berufung Beklagter 4, Ziff. 30 S. 9).