richts vom 13. Juni 2008 (vgl. Vi-KB 11) habe er davon ausgehen dürften, dass alles seine Ordnung gehabt hätte habe (Berufung Beklagter 4, Ziff. 14 S. 5). Sodann habe er sich im Zeitraum von März 2007 bis Juni 2008 vergeblich um Informationen betreffend der die Tätigkeit des Beklagten 1 bemüht, man habe ihm jedoch keine Protokolle und dergleichen zugestellt, so dass ein Eingreifen seinerseits ohnehin nicht möglich gewesen sei (Berufung Beklagter 4, Ziff. 10 S. 4).