f) Schliesslich ist auf den anschlussberufungsweise gerügten Mobiliarkauf einzugehen. Diesbezüglich verneinte die Vorinstanz das Vorliegen einer Pflichtwidrigkeit und erachtete es im Rahmen einer zurückhaltenden juristi- Kantonsgericht Schwyz 31 schen Kontrolle als vertretbar, repräsentatives Mobiliar mit einem Anschaffungspreis von rund Fr. 75‘000.00 zu kaufen (angefocht. Urteil E. 5f/dd).