Gelegentliche Sitzungen hätten auch in den Räumen des Treuhänders stattfinden können. Zudem habe die Geschäftsführung ab Au- Kantonsgericht Schwyz 25 gust 2007 über weitere Räumlichkeiten an der O.________strasse xx verfügt. Die Räume an der O.________strasse yy seien zudem nicht geeignet gewesen. Hätte man nur eine vorübergehende Lösung gesucht, sei nicht einzusehen, weshalb der Mietvertrag mit einer festen Dauer von zehn Jahren geschlossen worden sei (angefocht. Urteil E. 5g/cc).