aufwand der AB.________ (Treuhand) betrage rund 30 bis 50 Stunden betrage und damitführen weiter aus, wenn man einen Stundensatz von Fr. 100.00 zugrunde lege, mache dies mindestens Fr. 3‘000.00 bis Fr. 5‘000.00 pro Monat ausmacheaus. Damit seien aber die monatlichen Lohnkosten für H.________ von ca. Fr. 3‘500.00 zusammen mit den monatlichen Kosten der AA.________(Treuhand) von Fr. 1‘200.00 nicht höher als diejenigen für die Aufwendungen der AB.________ (Treuhand) (Berufung Beklagte 2 und 3 Ziff. 55 S.16). Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Wie soeben erwähnt, war für die von H.________ erledigten Arbeiten ein Pensum von 24 Stunden jedoch bei Weitem nicht erforderlich.