Zunächst seien weder Angebote der Mieter noch Drittangebote eingegangen. Erst zwei Monate nach Abschluss des Verkaufsauftrages habe die Q.________ ein Kaufangebot unterbreitet (Berufung Beklagter 1 Ziff. 21 S. 13 f.). Die Beklagten 2 und 3 werfen der Vorinstanz ausserdem vor, es sei rein spekulativ, wenn sie davon ausgehe, die Q.________ habe von Anfang an als Käuferin festgestanden (Berufung beklage 2 und 3 Ziff. 28 S. 8 f.).