1. In teilweiser Gutheissung der Klage sind die Beklagten unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, der Klägerin einen Betrag von Fr. 238‘266.50 nebst Zins zu 5 % seit 1. Juli 2008 zu bezahlen. 2. Im Mehrbetrag wird die Klage abgewiesen. Kantonsgericht Schwyz 5