g) aa) Zuletzt bringt der Berufungsführer zusammenfassend noch vor, dass die Messpunkte vom Experten nicht richtig gewählt worden seien. Die Messpunkte 2, 3, 7 und 8 seien keine kritischen Stellen für Oberflächenkondensation. Die Messpunkte 4, 5 und 6 seien unter anderem fehlerhaft festgelegt worden, weil am Fensterglas keine Schimmelbildung auftrete. Eine echte mögliche kritische Stelle sei der Messpunkt 1. An diesem Ort würden deutliche Schimmelpilzspuren zu sehen sein und es handle sich um eine Fläche gegen Aussen, welche nicht von der Bodenheizung beeinflusst werde.