feuchtigkeit in einem angemessenen Rahmen zu halten, liegt auf der Hand. Dieses Wissen darf seitens des Mieters vorausgesetzt werden. Es ist gerichtsnotorisch, dass es gar nicht erst zu einer (langfristig) erhöhten Luftfeuchtigkeit kommt, welche auch bei Abwesenheit des Mieters ein regelmässiges (manuelles) Lüften erfordert, wenn der Mieter sein Lüftungsverhalten der jeweiligen Tätigkeit im Mietobjekt anpasst. Kommt der Mieter also seiner Pflicht zum sorgfältigen Gebrauch der Mietsache nach, so ist auch keine permanente Anwesenheit im Mietobjekt erforderlich.