Auch für einen Laien ist – insbesondere in einer Einzimmerwohnung vergleichbar dem Mietobjekt – die erhöhte Luftfeuchtigkeit aufgrund nasser Wäsche bei gleichzeitig geschlossenem Fenster erkennbar bzw. spürbar. Dass das Wäschetrocknen im Mietobjekt ein vermehrtes manuelles Lüften erfordert, um die Luft- Kantonsgericht Schwyz 28