cc) Ausser Frage steht, dass der sorgfältige Gebrauch einer gemieteten Räumlichkeit ein regelmässiges Lüften durch den Mieter beinhaltet (vgl. E. 4.b). Darauf kann nur in Räumlichkeiten mit kontrollierten Lüftungssystemen verzichtet werden, wie dies bei Bauten im Minergie-Standard vorgesehen ist. Eine generelle Pflicht zur Einhaltung dieses Standards besteht indessen nicht und so kann das Fehlen eines über die Ventilation im Badezimmer hinausgehenden Lüftungssystems im Mietobjekt nicht als Mangel der Baukonstruktion bezeichnet werden. Eine Nutzung des Mietobjektes ist ohne ein entsprechendes Lüftungssystem möglich; der Gutachter hielt ausdrücklich fest,