Schliesslich seien die übrigen von ihm gerügten Mängel vom Experten nicht geprüft worden. So habe der Experte bei der Beurteilung der Ventilation die gesetzlichen Bestimmungen zu Lüftungssystemen nicht beachtet. Es sei für die Küche beispielsweise eine zusätzliche Intensivlüftung (z.B. eine Dunstabzugshaube) erforderlich. Der Experte habe ausserdem die Feuchtigkeit der Liegenschaft nicht berücksichtigt, obwohl dieser selbst einen feuchten, an das Kantonsgericht Schwyz 25