Das Gutachten schliesse allfällige Mängel kategorisch aus. Allerdings stelle der Experte fest, dass einige Eigenschaften der Baukonstruktion die Lüftungsdauer verlängern, eine konsequente Fensterlüftung bzw. einen hohen Luftwechsel bzw. einen Verzicht auf das Wäschetrocknen erfordern würden. Somit habe der Experte ihn zu einer Aufgabe verpflichtet, deren Umfang undefiniert und praktisch unbegrenzt sei. Die konsequente Fensterlüftung setze aufgrund der Feuchtigkeit der Liegenschaft eine fast Kantonsgericht Schwyz 24