Überdies nenne das Gutachten vom 12. April 2012 keine konkreten Anhaltspunkte, die auf ein mangelhaftes oder unzureichendes Lüftungsverhalten seinerseits hinweisen würden. Falls dies der Fall wäre, hätte der Experte ausführen müssen, dass dieser sein Lüftungsverhalten als mangelhaft oder ungenügend ansehe und dieses ein Grund für die Schimmelbildung darstelle. Der Experte habe indessen geantwortet, dass die Schimmelbildung eindeutig auf die hohe Luftfeuchtigkeit der Raumluft zurückzuführen sei. Dem Gutachten könne entnommen werden, dass die Wohnung gewiss manuell gelüftet worden sei, obwohl die Lüftungen nicht regelmässig durchgeführt worden seien.