Einerseits halte die Expertise vom 12. April 2012 zwar fest, dass bei den Messdateien keine regelmässigen Temperatur- und Feuchtigkeitssprünge festgestellt worden seien, welche sich normalerweise bei einer Fensterlüftung zeigen würden. Andererseits erkläre das Gutachten aber auch, dass die Wohnung während der Messperiode nicht ständig bewohnt worden sei. Den Ausführungen des Experten könne demnach nicht entnommen werden, dass sein Lüftungsverhalten mangelhaft sei. Wenn die Wohnung nicht regelmässig bewohnt gewesen sei, könne keine manuelle, regelmässige Fensterlüftung erfolgen.