4. Der Vorderrichter erwog zur Frage, wer die Schimmelbildung im Mietobjekt zu verantworten habe, dass gemäss dem Gutachten die Schimmelbildung eindeutig auf die zu hohe Luftfeuchtigkeit der Raumluft zurückzuführen sei. Die Hauptursache für die zu hohe Luftfeuchtigkeit liege nach Ansicht des Experten mit grosser Wahrscheinlichkeit beim Wäschetrocknen in der Wohnung. Würde darauf verzichtet werden, so seien bei üblichem Lüftungsverhalten von dreimal täglich zehn Minuten keine erneuten Feuchtigkeitsprobleme zu erwarten. Unzulässige Wärmebrücken könnten ausgeschlossen werden.