einer versiegelten Kunststoffbox mit Lüftungsschlitzen am Boden neben der Fensterfront (je 6‘336 Messungen für 22 Tage) sowie die Aussentemperaturmessungen (nochmals 6336 Messungen für 22 Tage). Insgesamt umfasst die detaillierte Datenauswertung folglich rund 69‘700 Einzelresultate. Die Analyse derart umfangreicher Daten und insbesondere die für Laien verständliche Darstellung der Ergebnisse bilden geradezu die Aufgaben des Experten. Mithin steht einer Datenauswertung durch das Gericht in diesem Umfang schon das Gebot der Verfahrensbeschleunigung entgegen (§ 49 Abs. 1 aZPO, Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 EMRK).