Darin erhob er diverse Einwendungen gegen das Gutachten. Indessen beanstandete er in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2012 nicht, dass die einzelnen Messresultate (bei dem gewählten Messintervall von fünf Minuten ergibt dies pro Messpunkt täglich 288 einzelne Messresultate) pro Messpunkt und Tag zusammengefasst und grafisch dargestellt wurden (vgl. Vi-act. D.4.1, Anhänge). Mithin hat er die Richtigkeit der aufgeführten und zusammengefassten Messresultate nicht bestritten.