Die umstrittene Mietzinsherabsetzung von monatlich Fr. 379.00 ergibt jährlich Fr. 4‘548.00 und erweitert um das Zwanzigfache Fr. 90‘960.00. Die beantragte Mietzinsherabsetzung betreffend den Lagerraum in Höhe von Fr. 5.00 monatlich entspricht einer jährlichen Nutzung von Fr. 60.00. Der diesbezüglich als Streitwert massgebende Kapitalwert beträgt somit Fr. 1‘200.00. Insgesamt ist deshalb von einem Streitwert in Höhe von Fr. 92‘160.00 auszugehen. Damit wird der für die Berufung erforderliche Streitwert erreicht.