2. Die Gerichtskosten bestehend aus: a) Gerichtsgebühren Fr. 7'000.00 b) Expertise Fr. 5'365.45 c) Ausfertigungsgebühren Fr. 253.50 d) Auslagen/Zustellgebühren Fr. 691.40 total Fr. 13'310.35 werden dem Kläger auferlegt. Diese werden von den geleisteten Kostenvorschusszahlungen von total Fr. 6‘000.-- bezogen.