1.1 Die Beklagte sei zu verpflichten, die Baukonstruktion des klägerischen Ateliers derart umzugestalten und zu sanieren, dass kein Schimmelpilz-Befall bzw. Feuchtschäden vorhanden sind. Bis zur Umsetzung dieser Massnahme durch den Vermieter sei der monatliche Mietzins seit dem 19. Dezember 2008 mit Fr. 379.00 herabzusetzen und dem Kläger zu viel geleistete Mietzinse nebst Zins zu 5% zurückzuerstatten. Dies unter dem Vorbehalt der Klageerhöhung bis nach Durchführung des Beweisverfahrens.